Im § 4 ASchG ist die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren an den Arbeitsplätzen vorgeschrieben. Die Evaluierung stellt die Basis für die betriebliche Eigenkontrolle dar. Aus den Ergebnissen werden in der Folge einerseits die Gesundheitsschutz- und Sicherheitsdokumente, wie sie im § 5 ASchG definiert sind, ausgearbeitet und andererseits ein priorisiertes Gefahrenbekämpfungskonzept erstellt.
Aus der Durchführungsverordnung der Evaluierung ist klar ersichtlich, dass mit der Durchführung der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren entsprechende Fachkräfte zu betrauen sind. Diese Voraussetzungen erfüllen die ausgebildeten Sicherheitsfachkräfte, wobei allerdings festgelegt ist, dass in die gesetzlichen Einsatzzeiten nur die Mitwirkung bei der Evaluierung vorgesehen ist, nicht aber die gesamte Durchführung.
Evaluiert muss neben der Erstermittlung auch bei Änderungen der Arbeitsabläufe, der Arbeitsstoffe, etc werden. Die Evaluierung ist somit ein kontinuierlicher Vorgang, sodass die entsprechenden Dokumente ständig den sicherheitstechnischen Zustand der Arbeitsstätte widerspiegeln. Die Dokumentation ist auf Verlangen der Arbeitsinspektion zur Einsicht vorzulegen.
Um Ihnen ein konkretes Angebot stellen zu können, erstellen wir vorerst ein Konzept zur Durchführung der Evaluierung, mit dem Sie dann entscheiden, wieweit Sie Eigenleistungen erbringen und für welche Leistungen Sie externe Kräfte einsetzen.
Aufgrund des von uns ausgearbeiteten Generalkonzeptes zur Evaluierung werden die wesentlichen betriebsspezifischen Daten in einer Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Wobei es von Ihnen bestimmt wird, welche Aufgaben der Evaluierung in Ihrem Unternehmen als Eigenleistung erbracht werden und welche von uns wahrgenommen werden.
Sie legen auch fest, wie die weiterführende Evaluierung wahrgenommen wird, wobei wir sicher sind, dass wir Ihnen einen wirtschaftlich interessanten Vorschlag unterbreiten können.
Ein kurzer Überblick über die von uns angebotenen Leistungen zur Evaluierung, wobei sich hinter jedem dieser Punkte eine große Anzahl interessanter Details verbergen, die neben den Arbeitnehmerschutzaspekten auch noch weiteren betrieblichen Nutzen mit sich bringen.
- Ermittlung des Ist-Zustandes
- Evaluierungsdatenbank
- Konsolidierte Verzeichnisse
- Erstellen der notwendigen Dokumentationen wie zB Schadstoffliste
- Definition der bestehenden Risken
- Priorisierter Gefahrenkatalog
- Maßnahmen zur Riskenminimierung
- Ausfertigen der Gesundheitsschutz- und Sicherheitsdokumente
Durch den Einsatz unserer Fachkräfte können Sie sicher sein, dass die Konzepte, Dokumente und Vorschläge absolut kompetent ausgefertigt sind und den Überprüfungen standhalten.