Als Präventivdienste bezeichnet man die Funktion des Arbeitsmedziners und der Sicherheitsfachkraft. Beide Funktionen können auch noch mit diversen Spezialisten ergänzt werden (zB Fachleute Arbeitspsychologie, Ergonomie, etc.).
Die jährliche Einsatzzeit ist abhängig vom Gefährdungspotential der Arbeitsplätze und der Anzahl der Arbeitnehmer. In gewissen Rahmen ist die Verteilung der jährlichen Einsatzzeit vom Arbeitgeber zu bestimmen.
...bis 50 Mitarbeiter...
Sollten in Ihren Arbeitsstätten jeweils weniger als 50 Arbeitnehmer tätig sein und Ihr Unternehmen insgesamt weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigen, dann ist aufgrund der aktuellen gesetzlichen Situation eine jährliche Begehung durch den Arbeitsmediziner und die Sicherheitsfachkraft vorgesehen.
Diese Leistungen haben wir in unserem Dienstleistungspaket POS-BASIC zusammengefasst.
Umfassender deckt jedoch unser Dienstleistungspaket POS-ADVANCED die sicherheitstechnischen Ansprüche ab. Innerhalb dieser Dienstleistung übernehmen wir zum Beispiel die gesetzlich vorgeschriebene jährliche sicherheitstechnische Unterweisung der in Ihrem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter.
...über 50 Arbeitnehmer...
Für Unternehmen in welchen mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind oder an einer Arbeitsstätte mehr als 50 Arbeitnehmer tätig sind berechnet sich die Einsatzzeit wie folgt:
Art der Arbeitsplätz | jährliche Einsatzzeit in Stunden je Arbeitnehmer |
Büroarbeitsplätze oder vergleichbare geringe Belastung | 1,2 |
Arbeitsplätze allgemein | 1,5 |
Nachtschwerarbeiter(der öfter als 50mal jährlich Nachtarbeit leistet) | 2,0 |
Es sind nun mindestens 35% der Einsatzzeit vom Arbeitsmediziner und mindestens 40% der Einsatzzeit von der Sicherheitsfachkraft zu erbringen. Die eventuell verbleibenden 25% können durch sonstige geeignete Fachleute geleistet werden.