Dienstleistung
Schützen auch Sie durch Nutzung unseres Leistungsangebotes zum umfassenden Sicherheitsmanagement die Leistungsfähigkeit Ihres Untersnehmens.
Natürlich haben Sie vorgesorgt, Sie haben sich durch Versicherungen weitgehend abgesichert, kommt es aber zum Schaden, stellt sich hinterher immer die Frage, ob alle Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen – wie etwa des vorbeugenden Brandschutzes – erfüllt sind, damit die versprochene Geldzahlung auch geleistet wird. Aber selbst die beste Versicherung kann Ihnen den Verlust von Marktanteilen durch Produktions- und Lieferprobleme nicht ersetzen.
Deshalb sind die präventiven Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Auch gesetzlich ist die Erfüllung von Sicherheitsstandards – besonders aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes – erforderlich, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.
Als Präventivdienste bezeichnet man die Funktion des Arbeitsmedziners und der Sicherheitsfachkraft. Beide Funktionen können auch noch mit diversen Spezialisten ergänzt werden (zB Fachleute Arbeitspsychologie, Ergonomie, etc.).
Im § 4 ASchG ist die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren an den Arbeitsplätzen vorgeschrieben. Die Evaluierung stellt die Basis für die betriebliche Eigenkontrolle dar. Aus den Ergebnissen werden in der Folge einerseits die Gesundheitsschutz- und Sicherheitsdokumente, wie...
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber durch den § 25 ASchG verpflichtet geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden.
Wir bieten an:
- Arbeitssicherheit laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG
- Richtige Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung
- Sicheres Verhalten am Arbeitsplatz
- Mitarbeiterunterweisungen
- Verhalten im Brandfall